Wir stellen Ihnen Wissenswertes und interessante
Informationsmöglichkeiten zur Verfügung.
Nutzen Sie unsere Anträge und Formulare, die Sie
ausfüllen und an uns senden können.
Formulare
PDF-Dokumente
Mit Trennung und Scheidung ändern sich viele
Dinge auf einmal. Betroffenen ist oftmals nicht
bewusst, was Sie alles bei Trennung und
Scheidung beachten müssen.
Vereinbaren Sie deshalb einen Beratungstermin.
Wir haben alle wichtigen Informationen sowie in
Betracht kommenden Anträge und Formulare für
Sie zusammengestellt.
Trennung und Scheidung
Welche Kosten fallen in einer Beratung bzw.
Vertretung durch die Rechtsanwaltskanzlei
Wolff.Willig für Sie an?
Kosteninformation
Die Beratung und Vertretung durch die
Rechtsanwaltskanzlei Wolff.Willig ist gebührenpflichtig,
auch die sogenannte Erstberatung. Die Kosten für die
Erstberatung können nur als Richtwert angegeben
werden. Sie sind von der Dauer und dem Umfang der
Beratung abhängig. Grundsätzlich ist von der
sogenannten Erstberatungsgebühr mit 190 € netto
auszugehen.
Der Abschluss einer Honorarvereinbarung ist
grundsätzlich möglich, auch die Vereinbarung eines
Erfolgshonorars. Wird eine Vereinbarung nicht
geschlossen, rechnet die Kanzlei nach den im
RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelten
Gebührensätzen ab, die sich in der Regel nach dem
Streitwert der Angelegenheit richten.
Hinweise zu den anfallenden Rechtsanwaltskosten
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